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Pilze sammeln in Deutschland, Österreich und der Schweiz
In DE, AT und CH ist privates Sammeln in vielen Wäldern üblich — aber nicht überall und nicht unbegrenzt. Das ist ein Überblick, keine Rechtsberatung.
Deutschland
Es gibt kein einheitliches Bundes-Kilolimit. In Wirtschaftswäldern ist das Sammeln geringer Mengen für den Eigenbedarf oft geduldet, soweit keine Schutzgebietsverordnung entgegensteht. Nationalparks, Kernzonen, Naturwaldreservate und viele Naturschutzgebiete verbieten oder beschränken die Entnahme. Geschützte Arten (z. B. bestimmte Orchideenbegleiter oder gelistete Pilze) bleiben tabu. Landeswald- und Naturschutzgesetze sowie Schilder vor Ort gelten.
Österreich
Das Forstgesetz und Landesregelungen begrenzen typischerweise die Menge für den eigenen Haushalt — oft um zwei Kilogramm pro Person und Tag, je nach Bundesland abweichend. In Nationalparks und vielen Schutzgebieten ist Sammeln verboten oder genehmigungspflichtig. Private Wälder: nur mit Zustimmung der Eigentümerin. Almen und Bannwälder können extra Regeln haben.
Schweiz
Die Kantone regeln Mengen, Schonzeiten und teilweise geschlossene Wochentage. Üblich sind Limits in der Größenordnung von einem halben bis zwei Kilogramm. In vielen Schutzgebieten gilt Sammelverbot. Wer gewerblich sammelt, braucht in der Regel eine Bewilligung.
Überall
Nur so viel, wie verarbeitet wird. Junge und sehr alte Fruchtkörper stehen lassen. Wege nicht verlassen, wo es geboten ist. Giftnotruf bei Verdacht. FungiFind ersetzt keine Bestimmung.
Keine Rechts-, Ernte- oder Verzehrberatung. Regeln ändern sich; lokale Forst- und Naturschutzbehörden gelten. FungiFind sagt Bedingungen voraus, keine Funde.
FAQ
Was zeigt die Karte?
Wetterbasierte Fund-Chancen, keine Garantie, dass am gewählten Punkt Fruchtkörper stehen.
Kann ich den Pilz essen?
Nein — diese Seite ersetzt keine Bestimmung. Bei Unsicherheit stehen lassen oder eine Pilzberatung fragen.